- -schaft
- -schaft [ʃaft], die; -, -en <Suffix>:
1. bezeichnet eine Gesamtheit von mehreren Personen, seltener Sachen, der gleichen oder einer ähnlichen Art; alle die im Basiswort Genannten; alle, die gesamten …:a) /Personen/ Angestelltenschaft; Arbeiterschaft; Ärzteschaft; Kaufmannschaft; Leserschaft; Schülerschaft; die ganze Verwandtschaft kam zum Geburtstag.Syn.: ↑ -tum.2. bezeichnet eine bestimmte Beschaffenheit, einen Zustand, das Verhältnis einer Person zu [einer] anderen/zu einer Sache: Autorschaft; Bereitschaft; Feindschaft; Freundschaft; Knechtschaft; Mitgliedschaft; Mutterschaft; Partnerschaft; Patenschaft; Täterschaft; Vaterschaft.Syn.: -heit, ↑ -tum.
* * *
-schaft, die; -, -en:1. bezeichnet in Bildungen mit Substantiven eine Personengruppe oder (seltener) die Gesamtheit von Dingen:Angestelltenschaft, Gerätschaft.2. bezeichnet in Bildungen mit Substantiven eine Sache als Ergebnis eines Tuns:Erbschaft, Hinterlassenschaft.3. bezeichnet in Bildungen mit Substantiven – seltener mit Adjektiven – eine Beschaffenheit, einen Zustand:Leihmutterschaft.* * *
-schaft, die; -, -en [mhd. -schaft, ahd. -scaf(t), entstanden aus zwei zum Suffix erstarrten Subst., vgl. ahd. scaf = Gestalt, Beschaffenheit, mhd. schaft = Geschöpf; Gestalt; Eigenschaft, verw. mit ↑schaffen]: 1. bezeichnet in Bildungen mit Substantiven eine Personengruppe oder (seltener) die Gesamtheit von Dingen: Angestelltenschaft, Gerätschaft, Pastorenschaft. 2. bezeichnet in Bildungen mit Substantiven eine Sache als Ergebnis eines Tuns: Erbschaft, Errungenschaft, Hinterlassenschaft. 3. bezeichnet in Bildungen mit Substantiven - seltener mit Adjektiven - eine Beschaffenheit, einen Zustand: Leihmutterschaft, Zeitgenossenschaft, Zeugenschaft.
Universal-Lexikon. 2012.